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28. September 2015

GMP-KONFORMITÄT AUF CAELO ANALYSENZERTIFIKATEN

Wie Sie wissen, wird für die Verarbeitung von Wirkstoffen in der Rezeptur und Defektur GMP-Konformität nach §11 ApBetrO benötigt. Die zusätzlichen Forderungen der ApBetrO sowie AMWHV erfüllen unsere Wirkstoffe schon immer. Ein vom Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V. (ZL) durchgeführtes Audit bei mehreren Rohstofflieferanten bestätigte in diesem Zusammenhang nochmals die Caelo Qualität.

Schon seit einiger Zeit wird die geforderte Wirkstoff-Qualität durch den Zusatz "API" (active pharmaceutical ingredient) im Produktnamen leicht erkennbar. Darüber hinaus finden Sie ab sofort auch auf dem DIN A4-Analysenzertifikat die Kennzeichnung "GMP-konform gemäß ApBetrO §11". Denn der Hinweis "GMP-konform" allein deckt die Qualitätsanforderung nicht automatisch ab!


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