Für Substitutionsbehandlungen von opiatabhängigen Patienten werden dem Betäubungsmittelrecht unterstehende Wirkstoffe eingesetzt (insbesondere Methadon und Buprenorphin). Sofern dies aus ärztlicher Sicht vertretbar und in Übereinstimmung mit den Vorschriften des bereisten Landes ist, kann der Arzt dem Patienten Verschreibungen des Substitutionsmittels über eine für die Dauer der Reise erforderlichen Menge - maximal allerdings für 30 Tage pro Jahr - aushändigen. Derartige Verschreibungen hat der Arzt der zuständigen Landesgesundheitsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Das Mitführen von (bestimmten) Substitutionsmitteln bei der Einreise ist allerdings in einigen Ländern der Welt verboten. So dürfen z. B. Methadon bzw. Buprenorphin nicht in die USA eingeführt werden. Die Fortführung einer Substitutionsbehandlung durch einen Arzt im Ausland ist ebenfalls nicht in allen Ländern der Welt erlaubt (z. B. Malaysia, einige Bundesstaaten der USA) bzw. aufgrund hoher bürokratischer Hürden kaum realisierbar. INDRO e.V. (Institut zur Förderung qualitativer Drogenforschung, akzeptierender Drogenarbeit und rationaler Drogenpolitik) bietet Informationen zu weltweiten Reisebestimmungen für Substitutionspatienten an (www.indro-online.de).
Quelle: BfArM
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