Caelo bietet einen neuen Service zur Vereinfachung der täglichen Arbeit in der Rezeptur an. Ab sofort deklarieren wir den notwendigen Einwaagekorrekturfaktor sowohl auf dem Rohstoffetikett als auch auf dem Analysenzertifikat. Das Kürzel für den Einwaagekorrekturfaktor lautet: f (NRF).
Grundsätzlich wird die verordnete Wirkstoffkonzentration mit diesem Faktor multipliziert. Das Ergebnis ist die 2. Solleinwaage, welche protokolliert, aber nicht etikettiert wird. Mehreinwaagen von Wirkstoffen dürfen taxiert werden.
Die Berechnung des Einwaagekorrekturfaktors ist wichtig, da einige der in der Rezeptur verwendeten Wirkstoffe chargenabhängig einen abweichenden Gehalt aufweisen können. Aus diesem Grund muss für viele Wirkstoffe chargenweise der Einwaagekorrekturfaktor bestimmt werden, um korrekte Wirkstoffkonzentrationen in der Rezeptur zu gewährleisten. Besitzt eine Rezeptursubstanz einen zu geringen Wirkstoffgehalt, ist laut NRF die chargenbezogene Einwaagekorrektur bei einem Mindergehalt ab 2% gefordert.
Bei der Berechnung muss unterschieden werden zwischen Rezeptursubstanz, Wirkstoff und Wirkkomponente. Unterstützung bei der Berechnung des Einwaagekorrekturfaktors erhalten Apotheker und PTA mit einer CD des NRF, die dem Standardwerk DAC/NRF beigefügt ist. So kann die Berechnung schnell und einfach mithilfe eines Excel-Dokuments erfolgen. Die Angabe des Faktors auf unseren Etiketten erspart Ihnen diesen Arbeitsschritt.
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